Art. 3 32022D0514BESCHLUSS (EU) 2022/514 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. März 2022 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 (EZB/2022/7)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 5 32020D1631BESCHLUSS (EU) 2020/1631 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 22. Oktober 2020 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen hinsichtlich der Übermittlung vertraulicher statistischer Daten über Wirtschafts- und Finanzstatistiken an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) (EZB/2020/53)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32021D0490BESCHLUSS (EU) 2021/490 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. März 2021 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 (EZB/2021/8)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32022D0435BESCHLUSS (EU) 2022/435 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/275/EU über die Verwaltung von der Griechischen Republik gewährten zusammengelegten bilateralen Krediten (EZB/2022/9)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 4. April 2022.
Art. 2 Abs. 1 32022D0310BESCHLUSS (EU) 2022/310 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2022/5)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 9 32023D0748BESCHLUSS (EU) 2023/748 DER KOMMISSION vom 11. April 2023 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anträge auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten oder Unterlassungen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 29. April 2023.