Erwägungsgrund 5 32020D1631
Zur Vereinfachung des Beschlussverfahrens der EZB in Bezug auf Beschlüsse zur Übermittlung vertraulicher wirtschaftlicher und finanzieller statistischer Daten an Eurostat für die Zwecke des MoU über Wirtschafts- und Finanzstatistiken und in Bezug auf für die zur Übermittlung der vertraulichen statistischen Daten an Eurostat möglicherweise nötigen Beschlüsse zur Änderung des SLA über den Datenaustausch, ist es, wie im vorliegenden Ermächtigungsbeschluss festgelegt, erforderlich, die Übertragung von bestimmten Entscheidungsbefugnissen zu gestatten. Der delegierte Beschluss zur Übermittlung vertraulicher wirtschaftlicher und finanzieller statistischer Daten an Eurostat bezieht sich auf Daten auf der Ebene der EU, des Euro-Währungsgebiets und auf nationaler Ebene sowie auf Beiträge der einzelnen Staaten gemäß den Rechtsakten der EZB.