Beschluss (EU) 2022/935 des Rates vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 zu vertretenden Standpunkt
Entsprechend dem Abkommen ist der durch dieses geschaffene Assoziationsrat (im Folgenden „Assoziationsrat EU-Ägypten“) befugt, Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen, und kann geeignete Empfehlungen aussprechen.
Erwägungsgrund 2 32022D0935
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