32022D0968 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 3 32022D0968Beschluss (EU) 2022/968 des Rates vom 16. Juni 2022 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Rechnungshofs Artikel 2Daher sollten zwei Mitglieder des Rechnungshofs ernannt werden — Artikel 2