Anhang IIa 32022D2569BESCHLUSS (EU) 2022/2569 DES RATES vom 14. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 19) (Panama City, Panama, 14.-25. November 2022) zu vertretenden Standpunkt und über die Vorlage eines Vorschlags zur Aufnahme einer Art in Anhang III des CITES
Papilio phorbanta Anhang III
Art. 3 32022D2569BESCHLUSS (EU) 2022/2569 DES RATES vom 14. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 19) (Panama City, Panama, 14.-25. November 2022) zu vertretenden Standpunkt und über die Vorlage eines Vorschlags zur Aufnahme einer Art in Anhang III des CITES
Die Union reicht den Vorschlag zur Aufnahme der in Anhang IIa dieses Beschlusses aufgeführten Arten in Anhang III des CITES ein.
Art. 2 32022D0982Die Union reicht zudem den Vorschlag zur Aufnahme der in Anhang III dieses Beschlusses enthaltenen Art in Anhang III des CITES ein.
Art. 3 Nr. 2 32021R0616Anhang III wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 14 32022R0328Anhang III wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Art. 1 Nr. 23 32017R1084VERORDNUNG (EU) 2017/1084 DER KOMMISSION vom 14. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in Bezug auf Beihilfen für Hafen- und Flughafeninfrastrukturen, in Bezug auf Anmeldeschwellen für Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes und für Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen sowie in Bezug auf regionale Betriebsbeihilferegelungen für Gebiete in äußerster Randlage und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 in Bezug auf die Berechnung der beihilfefähigen Kosten (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang III wird wie folgt geändert: