Erwägungsgrund 6 32019D1260BESCHLUSS (EU) 2019/1260 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Handelsausschuss sollte daher darin bestehen, die Annahme des beigefügten Entwurfs eines Beschlusses des Handelsausschusses zu…
Erwägungsgrund 6 32019D1261BESCHLUSS (EU) 2019/1261 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits eingesetzt wurde, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und über die Mandate der spezialisierten Unterausschüsse zu vertreten ist
Der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher darin bestehen, die Annahme der beigefügten Entwürfe für Beschlüsse des…
Erwägungsgrund 6 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Es ist daher angezeigt, den Standpunkt der Union bezüglich der Geschäftsordnungen festzulegen, die sich die besagten Unterausschüsse geben sollen —
Erwägungsgrund 7 32023D0569BESCHLUSS (EU) 2023/569 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Bezug auf Vorschläge zur Änderung von Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago, der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz behandelt, zu vertretenden Standpunkt
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt sollte darin bestehen, die Änderungen zu Band I bis III zu unterstützen.
Erwägungsgrund 6 32023D0701Es ist zweckmäßig, den in der Arbeitsgruppe im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Geschäftsordnung festzulegen.
Erwägungsgrund 6 32019D2207BESCHLUSS (EU) 2019/2207 DES RATES vom 5. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 39. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung zu Änderungen des Protokolls betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union auf der 39. Tagung des Exekutivorgans sollte darin bestehen, den Vorschlag zur Änderung des Anhangs VII des Protokolls zu unterstützen.