Erwägungsgrund 11 32022D1222BESCHLUSS (EU) 2022/1222 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den im Namen der Europäischen Union in der Versammlung des besonderen Lissabonner Verbands zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte daher die Annahme dieser Änderungen unterstützen.
Erwägungsgrund 9 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Die angenommenen Änderungen sind gerechtfertigt und sinnvoll und sollten daher von der Union unterstützt werden.
Erwägungsgrund 4 32014D0692BESCHLUSS DES RATES vom 29. September 2014 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2014/692/EU, Euratom)
Die Geschäftsordnung sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32019D1261BESCHLUSS (EU) 2019/1261 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits eingesetzt wurde, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und über die Mandate der spezialisierten Unterausschüsse zu vertreten ist
Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses sollte daher angenommen werden —
Erwägungsgrund 8 32015D1817BESCHLUSS (EU) 2015/1817 DES RATES vom 6. Oktober 2015 über den auf der 66. Tagung des Exekutivausschusses des Programms des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher angezeigt, den Standpunkt der Union bezüglich dieser Änderungen der Geschäftsordnung des UNHCR festzulegen.
Erwägungsgrund 6 32016D0833BESCHLUSS (EU) 2016/833 DES RATES vom 17. Mai 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 54. Sitzung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter, der durch die Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) eingerichtet wurde, hinsichtlich bestimmter Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkts
Alle vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten daher von der Union unterstützt werden.