Erwägungsgrund 2 32022D0995
Am 3. Juni 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/884 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, um die Sendetätigkeiten bestimmter unter Nummer 4 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/884 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien auszusetzen. Gemäß Artikel 1 Nummer 14 des Beschlusses (GASP) 2022/884 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab.