Erwägungsgrund 3 32020D1113BESCHLUSS (EU) 2020/1113 DES RATES vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist
Der WPA-Ausschuss wird voraussichtlich im Jahr 2020 einen Beschluss über seine Geschäftsordnung annehmen.
Erwägungsgrund 2 32020D1490BESCHLUSS (EU) 2020/1490 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Streitbeilegungsverfahren und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 59 Absatz 1 des Abkommens nimmt der WPA-Ausschuss die dort als Geschäftsordnung bezeichnete Verfahrensordnung für die Streitbeilegungsverfahren an.
Erwägungsgrund 3 32020D1490BESCHLUSS (EU) 2020/1490 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Streitbeilegungsverfahren und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt
Der WPA-Ausschuss sollte in seiner nächsten jährlichen Sitzung den im Anhang beigefügten Beschluss über die Festlegung der Streitbeilegungsverfahren und des…
Erwägungsgrund 3 32022D0998Nach Artikel 59 Absatz 1 des Abkommens unterliegen die Streitbeilegungsverfahren der Geschäftsordnung, die sich der WPA-Ausschuss innerhalb von drei Monaten…
Erwägungsgrund 4 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Der Gemischte Ausschuss wird voraussichtlich auf seiner zweiten Sitzung im zweiten Halbjahr 2023 einen Beschluss zur Annahme seiner Geschäftsordnung annehmen.
Erwägungsgrund 6 32022D0998Es ist zweckmäßig, den im WPA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt betreffend die Annahme der Geschäftsordnung für die Streitbeilegung…