Beschluss (EU) 2023/1010 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit der Föderativen Republik Brasilien zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen brasilianischen Behörden
Wie in Erwägungsgrund 35 der Verordnung (EU) 2016/794 festgestellt, sollte die Kommission den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) während der Verhandlungen über das Abkommen und in jedem Fall vor dem Abschluss des Abkommens konsultieren können.
Erwägungsgrund 4 32023D1010
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