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Spanien hat am 30. November 2022 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen bei Alu Ibérica LC S.L. in Spanien gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.
Am 21. Juni 2016 stellte Spanien einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 29 Unternehmen der spanischen Automobilindustrie. Der Antrag…
Am 19. Juli 2017 stellte Spanien einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in fünf Unternehmen, die im Sektor Bekleidungsherstellung in der…
Am 15. Dezember 2020 stellte Deutschland einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei GMH Guss GmbH in Deutschland. Der Antrag wurde gemäß…
Am 21. Januar 2022 übermittelte Frankreich einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen bei Air France in Frankreich. Der Antrag wurde…
Spanien hat am 25. März 2014 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 142 Unternehmen der NACE-Rev.-2-Abteilung 25 (Herstellung von…
Am 30. Dezember 2020 stellte Finnland einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei Finnair Oyj und einem Subunternehmer in Finnland. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.