Beschluss (EU) 2023/1040 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro durchgeführt werden
Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet Montenegros zu ermöglichen, sollte die Vereinbarung bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 7 32023D1040
Erwägungsgrund 7 32023D1040Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen