Art. 2 32023D1059BESCHLUSS (EU) 2023/1059 DES RATES vom 25. Mai 2023 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Benennung des Finanzinstituts, dessen Referenzzinssatz für die Festlegung des Verzugszinssatzes und dessen Referenzkurs für die Festlegung des Wechselkurses für Währungsumrechnungen herangezogen werden, und im Hinblick auf die Bestimmung des Bezugszeitpunkts für die Festlegung der Wechselkurse zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1059BESCHLUSS (GASP) 2024/1059 DES RATES vom 4. April 2024 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D1095BESCHLUSS (GASP) 2023/1095 DES RATES vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo , EULEX KOSOVO
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D1043BESCHLUSS (EU) 2023/1043 DES RATES vom 22. Mai 2023 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für den Handel mit Zivilluftfahrzeugen zum Beitritt Brasiliens zum Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2582BESCHLUSS (EU) 2023/2582 DES RATES vom 8. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 5. Tagung des OTIF-Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.