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Gemäß Artikel KSSD.53 Absatz 2 des Protokolls über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zum Abkommen über Handel und Zusammenarbeit (im Folgenden „Protokoll“) werden die Verzugszinsen auf der Grundlage des Referenzzinssatzes berechnet, den das zu diesem Zweck vom Sonderausschuss benannte Finanzinstitut auf seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte anwendet.
Wird die Rückzahlung verspätet geleistet, werden für die Zeit zwischen dem genannten Fälligkeitsdatum und dem Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen…
Wird die Rückzahlung verspätet geleistet, so werden für die Zeit zwischen dem genannten Fälligkeitsdatum und dem Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen…
Gemäß Artikel KSSD.53 Absatz 2 des Protokolls über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (im Folgenden „Protokoll“) zum Abkommen über Handel und…
Die Zinsen werden zu dem Referenzzinssatz berechnet, den die Europäische Zentralbank bei ihren Hauptrefinanzierungsgeschäften zugrunde legt. Maßgeblich ist der…
Wird die Rückzahlung verspätet geleistet, so werden für die Zeit ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen fällig. Dabei wird…
Bei verspäteter Rückzahlung werden für die Zeit zwischen dem Fälligkeitstag und dem Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen berechnet. Diese Zinsen werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.