Erwägungsgrund 1 32023D1093BESCHLUSS (EU) 2023/1093 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Korea über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Korea mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Republik Korea erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates ,
Erwägungsgrund 6 32023D1475BESCHLUSS (EU) 2023/1475 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union
Neuseeland erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.
Erwägungsgrund 8 32024D2006BESCHLUSS (EU) 2024/2006 DES RATES vom 17. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Kanada andererseits über die Teilnahme Kanadas an Programmen der Union
Kanada erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.
Erwägungsgrund 6 32022D0886BESCHLUSS (EU) 2022/886 DES RATES vom 16. Mai 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union
Die Färöer erfüllen die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.
Erwägungsgrund 3 32021D1734BESCHLUSS (EU) 2021/1734 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Horizont Europa) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 1 32011D0323BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2011 zur Ernennung der tschechischen Kulturhauptstadt Europas 2015 (2011/323/EU)
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —