Erwägungsgrund 1 32023D1081BESCHLUSS (EU) 2023/1081 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung Japans mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Japan erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates ,
Erwägungsgrund 8 32024D2006BESCHLUSS (EU) 2024/2006 DES RATES vom 17. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Kanada andererseits über die Teilnahme Kanadas an Programmen der Union
Kanada erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.
Erwägungsgrund 6 32023D1475BESCHLUSS (EU) 2023/1475 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union
Neuseeland erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.
Erwägungsgrund 8 32025D1531BESCHLUSS (EU) 2025/1531 DES RATES vom 18. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union
Die Republik Korea erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.
Erwägungsgrund 1 32023D1093BESCHLUSS (EU) 2023/1093 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Korea über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Korea mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Republik Korea erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates ,
Erwägungsgrund 6 32022D0886BESCHLUSS (EU) 2022/886 DES RATES vom 16. Mai 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union
Die Färöer erfüllen die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.