Erwägungsgrund 11 32024D0990BESCHLUSS (EU) 2024/990 DES RATES vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte die Änderungen des LSA-Codes unterstützen, da mit ihnen die Sicherheit im Seeverkehr durch Anpassung der Absenkgeschwindigkeit von…
Erwägungsgrund 12 32024D0990BESCHLUSS (EU) 2024/990 DES RATES vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte die Änderungen des FSS-Codes unterstützen, da sie erhebliche Vorteile für den Schutz des menschlichen Lebens auf See bieten, indem die…
Erwägungsgrund 8 32019D0851BESCHLUSS (EU) 2019/851 DES RATES vom 14. Mai 2019 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 74. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und auf der 101. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Verabschiedung von Änderungen der Anlage II zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, von Änderungen des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm bei Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen in der Fassung von 2011, von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes, von Änderungen der Formulare C, E und P in der Anlage zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden
Mit den Änderungen des Absatzes 6.1.1.3 des LSA-Codes soll die einheitliche Anwendung auf das manuelle Aussetzen kleiner Bereitschaftsboote, die nicht zu den…
Erwägungsgrund 10 32017D1243BESCHLUSS (EU) 2017/1243 DES RATES vom 29. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 98. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und der 71. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/23 und II-2/9.4.1.3, der internationalen Codes von 1994 und 2000 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, des Internationalen Rettungsmittel-Codes und des Anhangs V der MARPOL-Anlage VI zu vertretenden Standpunkt
Der LSA-Code enthält internationale Anforderungen für die Rettungsmittel, die unter Kapitel III des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in seiner geänderten Fassung…
Erwägungsgrund 9 32024D0990BESCHLUSS (EU) 2024/990 DES RATES vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte die Änderungen des IGF-Codes unterstützen, da sie die Sicherheit von Schiffen, einschließlich Fahrgastschiffen, die Erdgas als Brennstoff…
Erwägungsgrund 4 32023D2751BESCHLUSS (EU) 2023/2751 DES RATES vom 30. November 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 33. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Richtlinien über Notliegeplätze für auf Hilfe angewiesene Schiffe, der Leitlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung, der nicht erschöpfenden Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Anwendung der IMO-Instrumente relevanten Instrumente und der Richtlinien für die Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs durch die Verwaltungen zu vertreten ist
Die Union sollte die Annahme der überarbeiteten Richtlinien über Notliegeplätze für auf Hilfe angewiesene Schiffe unterstützen, um einen klaren Rahmen…