Art. 1 32023D1093Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen mit der Republik Korea (im Folgenden „Korea“) über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze…
Erwägungsgrund 6 32025D1531BESCHLUSS (EU) 2025/1531 DES RATES vom 18. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens sind die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme der Republik Korea am „Horizont Europa“ in einem Protokoll über die…
Erwägungsgrund 2 32023D1093Es sollten Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens mit der Republik Korea über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme an Programmen der Union und über…
Erwägungsgrund 2 32025D1531BESCHLUSS (EU) 2025/1531 DES RATES vom 18. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union
Am 15. Mai 2023 hat der Rat den Beschluss (EU) 2023/1093 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Korea über ein Abkommen über die…
Art. 3 32023D1081BESCHLUSS (EU) 2023/1081 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung Japans mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Diese Verhandlungen werden für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme Japans an Programmen der Union im Benehmen mit…