Art. 2 32023D1081BESCHLUSS (EU) 2023/1081 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung Japans mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Verhandlungsrichtlinien sind im Addendum dieses Beschlusses aufgeführt.
Art. 3 32026D1329BESCHLUSS (EU) 2026/1329 DES RATES vom 4. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über sektorale Abkommen zwischen der Union und Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo , Montenegro, Nordmazedonien beziehungsweise Serbien über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen
Die im Addendum dieses Beschlusses aufgeführten Verhandlungsrichtlinien werden der Kommission erteilt.
Art. 3 32026D1439BESCHLUSS (EU) 2026/1439 DES RATES vom 25. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Protokolle zwischen der Union und Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Ergänzung ihrer jeweiligen Abkommen und des Protokolls über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in dem jeweiligen Land gestellten Asylantrags, um Vorschriften aufzunehmen, die ihre Beteiligung an den Teilen II und IV der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Kapiteln II und III der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates ermöglichen
Die Verhandlungsrichtlinien im Addendum zu diesem Beschluss werden der Kommission erteilt.
Art. 2 32025D1293BESCHLUSS (EU) 2025/1293 DES RATES vom 19. Juni 2025 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über eine Änderung von Artikel 1 Buchstabe a des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks teilzunehmen
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien geführt.
Art. 2 32019D2229BESCHLUSS (EU) 2019/2229 DES RATES vom 19. Dezember 2019 zur Ermächtigung, Verhandlungen mit der Republik Belarus über ein Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich aufzunehmen
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum dieses Beschlusses aufgeführten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.