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Die Union sollte die geeigneten individuellen Maßnahmen ergreifen, um darauf zu reagieren, wenn sich Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern an der Erleichterung einer Umgehung beteiligen. Diese Maßnahmen können einzelne Benennungen gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates oder andere Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates beinhalten, wie beispielsweise die Aufnahme von Organisationen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, unter anderem auf der Grundlage von Informationen und Vorschlägen der Mitgliedstaaten.
Die Union sollte die geeigneten individuellen Maßnahmen ergreifen, um darauf zu reagieren, wenn sich Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern an der Erleichterung…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates werden die im Beschluss 2013/184/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Einige der in dem Beschluss (GASP)…
Der Rat sollte den Inhalt des Anhangs XIV des Beschlusses 2014/512/GASP regelmäßig auf der Grundlage gründlicher technischer Informationen durch die Kommission…
Einige im Beschlusse 2014/932/GASP vorgesehene Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und daher…
Im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe sind die natürlichen und juristischen Personen aufgeführt,…
Der Rat ist der Auffassung, dass es seitens der Union gerechtfertigt ist, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen, die in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.