Erwägungsgrund 3 32023D0122
Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1969 angenommen. Dieser Beschluss sah die Zuweisung zusätzlicher Mittel an den Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan unter anderem im Hinblick auf die Aufgabe der operativen Unterstützung des von der EU geförderten Dialogs vor.