Art. 4 32023D1229
Die drei von Portugal ab 2017 gezeichneten Kapitalerhöhungen für SATA Air Açores — Sociedade Açoriana de Transportes Aéreos S.A. in Höhe von insgesamt 72,6 Mio. EUR stellen staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.
Diese staatlichen Beihilfen wurden von Portugal unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig in Kraft gesetzt und sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Da Portugal die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren staatlichen Beihilfen zuzüglich Zinsen, die von dem Zeitpunkt, ab dem die drei Kapitalerhöhungen dem Begünstigten jeweils zur Verfügung gestellt wurden, bis zu deren tatsächlicher Rückzahlung berechnet wurden, bereits vom Begünstigten zurückgefordert hat, hat die Kommission keinen Grund, die Rückforderung der Beihilfen zu verlangen.