Erwägungsgrund 4 32023D1303
In Anbetracht der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte die EU BAM Rafah in diesem Stadium um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2024, verlängert werden.
In Anbetracht der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte die EU BAM Rafah in diesem Stadium um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2024, verlängert werden.