Erwägungsgrund 3 32023D1477BESCHLUSS (EU) 2023/1477 DES RATES vom 14. Juli 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32023D0676BESCHLUSS (EU) 2023/676 DES RATES vom 20. März 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32023D2209BESCHLUSS (EU) 2023/2209 DES RATES vom 9. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32023D2198BESCHLUSS (EU) 2023/2198 DES RATES vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32021D0524BESCHLUSS (EU) 2021/524 DES RATES vom 22. März 2021 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Pakistan gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32022D2492BESCHLUSS (EU) 2022/2492 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —