Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieser Beschluss gilt für europäische Normen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG für folgende Produkte:
Produkte für Kinder, die dafür bestimmt sind, von Kindern am Körper getragen zu werden,
Produkte für Kinder, die dafür bestimmt sind, das Sitzen, Schlafen, Baden, Pflegen, Entspannen, Befördern oder frühkindliche Lernen zu ermöglichen und zu schützen,
Produkte für Kinder, die dafür bestimmt sind, das Füttern, Trinken oder Saugen zu erleichtern,
Produkte für Kinder, die eine oder mehrere der unter den Buchstaben a, b und c gelisteten Funktionen sowie eine oder mehrere weitere Funktionen bieten,
mit Produkten für Kinder verwandte Produkte, darunter:
Produkte und Zubehörartikel, die speziell dazu bestimmt sind, mit den unter den Buchstaben a bis d genannten Produkten für Kinder oder in Kombination mit diesen Produkten verwendet zu werden,
Produkte, die zwar dazu bestimmt sind, von Erwachsenen verwendet, montiert oder befestigt zu werden, die aber für ein Kind zugänglich sind oder eine Schutzfunktion für Kinder bieten.
die folgenden elektrischen und elektronischen Produkte, soweit sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/35/EU oder der Richtlinie 2014/53/EU fallen:
aufgeführte Waren der Kategorien A, B und C, die für die Streitkräfte, die Polizei oder die Behörden der Mitgliedstaaten bestimmt sind;
Luftheizungsprodukte;
Diese Richtlinie gilt für die in Anhang I aufgeführten Produkte.
Die Gegenstände sind für einen der folgenden Verwendungszwecke bestimmt:
Diese Verordnung gilt für folgende Produkte:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.