Art. 4 Abs. 2 32024D2015BESCHLUSS (GASP) 2024/2015 DES RATES vom 22. Juli 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien
Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 dieses Beschlusses genannten Tätigkeiten erfolgt durch den Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen einschließlich im…
Art. 4 Abs. 2 32025D0609BESCHLUSS (GASP) 2025/609 DES RATES vom 24. März 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Mauretaniens
Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 dieses Beschlusses genannten Tätigkeiten erfolgt durch den Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen, auch im Wege einer…
Art. 4 Abs. 1 32025D1340BESCHLUSS (GASP) 2025/1340 DES RATES vom 8. Juli 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Cabo Verdes
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…
Art. 4 Abs. 1 32025D1562BESCHLUSS (GASP) 2025/1562 DES RATES vom 25. Juli 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der albanischen Streitkräfte
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…
Art. 4 Abs. 1 32024D1980BESCHLUSS (GASP) 2024/1980 DES RATES vom 15. Juli 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte mit Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im…