32023D1456 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32023D1456Beschluss (EU) 2023/1456 des Rates vom 10. Juli 2023 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs Artikel 1Artikel 2 Daher sollte ein Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden — Artikel 1Artikel 2