Erwägungsgrund 4 32023D0142BESCHLUSS (EU) 2023/142 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ hinsichtlich der Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige zu fungieren, und der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich sein wird.
Erwägungsgrund 4 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhang II des Abkommens festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32023D2172BESCHLUSS (EU) 2023/2172 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs I und die Aufnahme einer Präzisierung in Anhang IV des Abkommens zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist angezeigt, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Anhänge I und IV des Abkommens festzulegen, da die…
Erwägungsgrund 4 32021D0416BESCHLUSS (EU) 2021/416 DES RATES vom 22. Februar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-Schweiz in Bezug auf die Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II jenes Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Änderungen von Kapitel III und der Anhänge I…
Erwägungsgrund 7 32022D1660BESCHLUSS (EU) 2022/1660 DES RATES vom 20. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge III und IV des Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Anhänge III und IV des Abkommens festzulegen, da…
Art. 1 32023D1494Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem nach Artikel 164 Absatz 1 des Austrittsabkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss bezüglich der Annahme eines…