ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2023 DES WPA-AUSSCHUSSES eingesetzt mit dem ÜBERGANGSSABKOMMEN FÜR EIN WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTSABKOMMEN zwischen DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT und IHREN MITGLIEDSTAATEN einerseits und DER VERTRAGSPARTEI ZENTRALAFRIKA andererseits vom … hinsichtlich der Einsetzung des WPA-Unterausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Der WPA-Unterausschuss tritt entweder in persona oder auf andere geeignete Weise zusammen, die von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt wird. Die Tagesordnung und die Häufigkeit der Sitzungen des Unterausschusses werden von den Parteien einvernehmlich festgelegt.
Art. 4 32023D0151
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