Erwägungsgrund 5 32019D1954BESCHLUSS (EU) 2019/1954 DES RATES vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Verfahrensordnung für Vermittlungsverfahren, der Verfahrensordnung für Schiedspanels und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im WPA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme des vorgesehenen Beschlusses festzulegen, da dieser für die…
Erwägungsgrund 5 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im…
Erwägungsgrund 6 32024D2144BESCHLUSS (EU) 2024/2144 DES RATES vom 22. Juli 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in“ oder „Ursprungswaren“ und über Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im WPA-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird —
Erwägungsgrund 5 32019D2208Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in der nächsten Sitzung des WPA-Ausschuss zu vertreten ist, da der Beschluss für die Union…
Erwägungsgrund 4 32019D1941BESCHLUSS (EU) 2019/1941 DES RATES vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss im Zusammenhang mit der Annahme der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im WPA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme des vorgesehenen Beschlusses festzulegen, da dieser für die…
Art. 1 32023D0151Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…