Erwägungsgrund 2 32023D1517
In seinen Schlussfolgerungen vom 29./30. Juni 2023 hat der Europäische Rat erneut den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der VN-Charta darstellt, verurteilt und auf die unverbrüchliche Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und auf das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands hingewiesen. Der Europäische Rat verurteilte ferner auf das Schärfste die vorsätzliche Zerstörung des Staudamms am Wasserkraftwerk Kachowka und Russlands rechtswidrige Überführung ukrainischer Kinder und anderer Zivilpersonen nach Russland und Belarus.