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Mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates wurde die Europäische Friedensfazilität (EFF) eingerichtet, mit der die Mitgliedstaaten Maßnahmen der Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zur Friedenserhaltung, zur Konfliktverhütung und zur Stärkung der internationalen Sicherheit gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags finanzieren. Insbesondere werden mit der EFF gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten von Drittstaaten und regionalen und internationalen Organisationen im Militär- oder Verteidigungsbereich finanziert.
Mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates wurde die Europäische Friedensfazilität (EFF) eingerichtet, über die die Mitgliedstaaten Maßnahmen der Union im…
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates wurde eine Europäische Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) eingerichtet, mit der die Mitgliedstaaten Maßnahmen…
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates wurde die Europäische Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) eingerichtet, mit der die Mitgliedstaaten Maßnahmen…
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 wurde die Europäische Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) eingerichtet, mit der die Mitgliedstaaten Maßnahmen der Union…
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 wurde die Europäische Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) eingerichtet, mit der die Mitgliedstaaten Maßnahmen der Union…
Mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates wurde die Europäische Friedensfazilität (EFF) eingerichtet, über die die Mitgliedstaaten Maßnahmen der Union im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.