Erwägungsgrund 2 32023D1519
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2023. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2023. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden.