Erwägungsgrund 11 32023D2193BESCHLUSS (EU) 2023/2193 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits oder anschließend eingesetzten Arbeitsgruppen in Bezug auf die Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Damit die Geschäftsordnung durch die Arbeitsgruppen rechtzeitig angenommen werden kann, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Annahme in Kraft treten —
Art. 2 32023D1196BESCHLUSS (EU) 2023/1196 DES RATES vom 16. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Art. 2 32023D1801BESCHLUSS (EU) 2023/1801 DES RATES vom 19. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banco de España
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Art. 2 32026D0423BESCHLUSS (EU) 2026/423 DES RATES vom 17. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Art. 11 Abs. 1 32024D0583BESCHLUSS (GASP) 2024/583 DES RATES vom 8. Februar 2024 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2001BESCHLUSS (EU) 2024/2001 DES RATES vom 16. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque de France
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.