Erwägungsgrund 1 32023D1540
Mit dem Beschluss (EU) 2021/1870 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens und damit verbundene Beurteilungs- und Prüfanforderungen für die Produktgruppen „Kosmetische Mittel“ und „Tierpflegeprodukte“ festgelegt.