Erwägungsgrund 8 32023D1574
Der Rat ist der Ansicht, dass die humanitäre Ausnahme von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gemäß der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates auch für die ergänzenden Maßnahmen in Bezug auf das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelten sollte, zusätzlich zu jenen, die von dem gemäß Nummer 19 der VN-Resolution 2653 (2022) eingesetzten Ausschuss beschlossen werden.