Erwägungsgrund 4 32022D1335BESCHLUSS (GASP) 2022/1335 DES RATES vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen
Der Beschluss 2012/285/GASP sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023D0421BESCHLUSS (GASP) 2023/421 DES RATES vom 24. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023D1048BESCHLUSS (GASP) 2023/1048 DES RATES vom 30. Mai 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32024D0769BESCHLUSS (GASP) 2024/769 DES RATES vom 26. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023D0811BESCHLUSS (GASP) 2023/811 DES RATES vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32024D0195BESCHLUSS (GASP) 2024/195 DES RATES vom 21. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —