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Mit den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten gemäß der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 20. Dezember 2012 (ESRB/2012/2) (EBA/GL/2019/05) (nachfolgend die „EBA-Leitlinien 2019“) werden die Vorlagen und Definitionen harmonisiert, um die Meldung von Finanzierungsplänen durch Kreditinstitute zu erleichtern.
Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien heraus, in denen präzisiert wird, wie die zuständigen Behörden feststellen…
Um den Anforderungen der EBA-Leitlinien 2019 zu genügen, sollte die EZB sicherstellen, dass die beaufsichtigten Unternehmen ihre Meldungen über…
Die NCAs stellen der EZB die im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für…
Die EBA-Leitlinien 2019 richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments…
Mit dieser Richtlinie sollen im Zusammenspiel mit anderen von der Kommission vorgelegten Maßnahmen, mit Maßnahmen, die die Europäische Zentralbank (EZB) in…
Die von den zuständigen Behörden zu erhebenden Vergleichsinformationen wurden von der EBA in den Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.