Erwägungsgrund 3 32023D1796
Das Abkommen wurde am 9. Juni 2023 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2023/676 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 9. Juni 2023 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2023/676 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.