Art. 8 32022D1244BESCHLUSS (EU) 2022/1244 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2022 zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4758) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Er gilt ab dem 20. Juli 2022.
Art. 3 32023D1789BESCHLUSS (GASP) 2023/1789 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 14. September 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/614 (EUMPM Niger/2/2023)
Dieser Beschluss tritt am 19. September 2023 in Kraft.
Art. 2 32023D2192BESCHLUSS (EU) 2023/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Rumänien und Italien im Zusammenhang mit Naturkatastrophen im Jahr 2022 und für die Türkei im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 4. Oktober 2023.
Art. 2 32023D2748BESCHLUSS (EU) 2023/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/002 BE/Makro)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 22. November 2023.
Art. 2 32023D1430BESCHLUSS (EU) 2023/1430 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens EGF/2022/002 BE/TNT
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. März 2023.
Art. 2 32023D1022BESCHLUSS (EU) 2023/1022 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Spaniens (EGF/2022/003 ES/Alu Ibérica)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 10. Mai 2023.