Beschluss (EU) 2024/1809 des Rates vom 21. Juni 2024 über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie deren Stellvertreter und zur Aufhebung der Beschlüsse 2013/471/EU und (EU) 2023/1013
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2024 in Kraft.Artikel 9 gilt ab dem 1. Januar 2026 .
Art. 13 32024D1809
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