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Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch Artikel 65 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ (im Folgenden „SPS-Unterausschuss“) im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XI-B des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des SPS-Unterausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Geringfügige technische Änderungen des diesem Beschluss beigefügten Beschlussentwurfs des SPS-Unterausschusses, die die Erreichung des Ziels dieser Änderungen des Anhangs XI-B des Abkommens nicht gefährden, können von den Vertretern der Union im SPS-Unterausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 65 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 191 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 74 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft…
Der SPS-Unterausschuss wird voraussichtlich einen Beschluss über die Änderung von Anhang XI-B des Abkommens annehmen, der eine Annäherungsliste von…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.