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Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2023/1599 erhält folgende Fassung: Einrichtung
Die Union führt eine Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mit dem strategischen Ziel durch, die westafrikanischen Länder im Golf von Guinea, in denen diese Mission eingerichtet wird, bei der Entwicklung angemessener Fähigkeiten innerhalb ihrer Sicherheits- und Verteidigungskräfte zu unterstützen, um den von terroristischen bewaffneten Gruppen ausgeübten Druck einzudämmen und darauf zu reagieren.
Die in Absatz 1 genannte Mission wird „Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea“ (im Folgenden „Initiative“) genannt.
Die Initiative wird in Benin, Côte d’Ivoire, Ghana und Togo eingerichtet.“
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