Erwägungsgrund 2 32023D2068
Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2023, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2023 mit Beschluss (EU) 2022/2278 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/40) genehmigt.