Erwägungsgrund 1 32023D2079
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/362 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über gewisse Bestimmungen in Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Japan über Flugdienste (im Folgenden „Abkommen“) am 20. Februar 2023 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.