Erwägungsgrund 5 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU–Republik Moldau (im Folgenden „Assoziationsrat“) befugt, die Anhänge des Abkommens zu…
Erwägungsgrund 5 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU–Republik Moldau (im Folgenden „Assoziationsrat“) befugt, die Anhänge des Abkommens zu…
Erwägungsgrund 7 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist dem Assoziationsrat EU–Republik Moldau (im Folgenden „Assoziationsrat“) die Befugnis zu übertragen, die Anhänge des…
Erwägungsgrund 8 32016D1876BESCHLUSS (EU) 2016/1876 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist
Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU–Republik Moldau befugt, die Anhänge des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern. Der…
Erwägungsgrund 8 32016D1876BESCHLUSS (EU) 2016/1876 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist
Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU — Republik Moldau befugt, die Anhänge des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern. Der…
Erwägungsgrund 3 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Gemäß Beschluss Nr. 3/2014 des Assoziationsrates EU-Republik Moldau ist der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ (im Folgenden „Ausschuss“)…