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Die Europäischen Staatsanwälte beaufsichtigen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/1939.
Die Europäischen Staatsanwälte beaufsichtigen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/1939.
Die Europäischen Staatsanwälte beaufsichtigen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/1939.
Gemäß Artikel 120 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939 übernimmt die EUStA die ihr durch die genannte Verordnung übertragenen Ermittlungs- und…
Ist die Europäische Staatsanwaltschaft nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EU) 2017/1939 zuständig und hat sie gemäß Artikel 25 dieser Verordnung die…
Der Delegierte Europäische Staatsanwalt teilt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 der…
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist auch für die Verfolgung der Tat unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 40 des Gesetzes über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.