Erwägungsgrund 7 32023D2105
Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet der Republik Albanien zu ermöglichen, könnte die Vereinbarung, bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren, ab dem Tag der entsprechenden Notifikation des Abschlusses der internen Verfahren durch die Parteien vorläufig angewandt werden —