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Um die Kontinuität der Arbeit der Expertengruppe zur menschlichen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums zu gewährleisten, sollte der Beschluss C(2017) 7518 der Kommission drei Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses aufgehoben werden, damit genügend Zeit für die Ernennung der Mitglieder der neuen Expertengruppe bleibt —
Der Beschluss C(2017) 7518 vom 21. November 2017 über die Einsetzung einer Expertengruppe zur humanen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums wird am…
Der Beschluss, mit dem die Expertengruppe zur menschlichen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums eingesetzt wurde, sollte aufgehoben und durch…
Unbeschadet der Arbeiten zur Umsetzung der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Flugverkehrsmanagement (ATM) und den Flugsicherungsdiensten (ANS) auf der…
Dem Europäischen Parlament sollte ein Zeitraum von drei Monaten nach der ersten Übermittlung eines Entwurfs von Änderungen und Umsetzungsmaßnahmen eingeräumt…
Damit Kontinuität und Effizienz der Arbeit des Ausschusses gewährleistet sind, sollten die mit dem Beschluss 2009/985/EU der Kommission ernannten Mitglieder so…
Damit die Kommission ausreichend Zeit hat, um das Verfahren für den Erlass einer neuen Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.