Erwägungsgrund 1 32023D2111
Am 21. Februar 2022 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die gemäß der Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates zu schließenden Vereinbarungen über die Finanzbeiträge dieser Länder und die für ihre Beteiligung am Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik für den Zeitraum 2021 bis 2027 erforderlichen zusätzlichen Regeln, einschließlich der Bestimmungen zur Gewährleistung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und der Kontrollefugnis des Rechnungshofs. Die Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 14. Februar 2023 erfolgreich abgeschlossen.